Hier ein Link zu einem Artikel der New York Times vom 31.12.18 betreffend die Auswirkungen von Hörstörungen (englisch); NYT
Ab 1.7.18 bezahlt die AHV auch an eine beidseitige Versorgung
Generelle Empfehlungen - Warten Sie nicht zu lange zu mit der Anpassung von Hörgeräten. Der Erfolg einer Hörgeräteanpassung nimmt ab, wenn eine Schwerhörigkeit ausgeprägt ist und unbehandelt über Jahre besteht. Es gibt auch Hinweise, dass selbst eine leichtgradige Schwerhörigkeit das Risiko für das Entstehen einer Demenz vergrössert und eine erfolgreiche Hörgeräteversorgung auch auf die generelle kognitive Leistungsfähigkeit einen günstigen Einfluss hat.
- Lassen Sie sich vor einer Hörgeräteversorgung ohrenärztlich untersuchen, um behandelbare Hörstörungen oder Hörstörungen als Symptom einer gefährlichen Erkrankung auszuschliessen.
- Wenn möglich sollten beide Ohren versorgt werden. Sonst fehlt die räumliche Auflösung des Schalls, was das Verstehen insbesondere in lauter oder halliger Umgebung verschlechtert.
- Lassen Sie sich von einer ausgebildeten Akustikerin oder einem Akustiker beraten.
- Lassen Sie sich Zeit bei der Anpassung. Sie werden diese Hörgeräte nach der Anpassung einige Jahre lang tragen. Es lohnt sich also, beim Anpassungsvorgang einen gewissen Aufwand zu betreiben.
- Vergleichen Sie verschiedene Hörgeräte - "des einen Uhl ist des andern Nachtigall".
- Wenn es vom Ausmass der Hörstörung her möglich ist, empfehlen wir eine so genannt "offene" Versorgung mit kleinen Hinter-dem-Ohr Hörgeräten.
- Manchmal ist eine so genannt "gleitende Anpassung" notwendig - Ihr Akustiker kann Sie hier beraten.
- An die Hörgeräte erhalten Sie von der IV, der SUVA, der Militärversicherung oder der AHV einen Beitrag, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Ob dies der Fall ist, wird in einer sogenannten Hörgeräte-Expertise abgeklärt. Diese beinhaltet Hörteste unter standardisierten Bedingungen. Die Kosten der Hörgeräte-Expertise werden auch dann von den jeweiligen Versicherungen übernommen, wenn das Resultat ergibt, dass die Versicherung nichts an das Hörgerät bezahlen muss.
- Eine Hörgeräteversorgung ist eine medizinische Massnahme. Wie bei allen medizinischen Massnahmen sollte der Erfolg kontrolliert, das heisst gemessen werden. Dies können Sie bei uns machen lassen. Eine solche "Schlusskontrolle" wird von der SUVA und der Millitärversicherung auch explizit verlangt (und bezahlt), bevor die Finanzierung der Hörgeräteversorgung erfolgt. Die IV und die AHV haben die Pflicht zur Schlusskontrolle aus Spargründen gestrichen und überlassen es Ihnen, ob sie eine Schlusskontrolle machen wollen. Entsprechend finanzieren diese beiden Versicherungen die Schlusskontrolle nicht.
Hier finden Sie detailliertere Ausführungen zu obgenannten Punkten:
Hier finden Sie detailliertere Ausführungen zu obgenannten Punkten:
Information betreffend Hörgeräteversorgung HNO.pdf
Weitere Informationen (auch Formulare für die Anmeldung) finden Sie hier